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Rechtmäßigkeit

Weltweit gibt es unterschiedliche Regelungen für eSigning, die von breit gefächert bis hin zu spezifisch reichen und oft eine unterschiedliche Terminologie verwenden.

Europäische Union (EU)

eIDAS ist die Kurzbezeichnung für den rechtlichen Rahmen, der eSignaturen, Identitätssysteme und Vertrauensdienste für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) regelt. eIDAS definiert zwei Kategorien von eSignaturen: (1) qualifizierte und (2) nicht qualifizierte, wobei die Anwendungsfälle für die verschiedenen Arten von Signaturen je nach EU-Mitgliedstaat unterschiedlich sein können. eIDAS hat auch viele Gesetze auf der ganzen Welt inspiriert.

Schweiz

ZertES ist der Schweizer Rechtsrahmen, der die Qualität und Ausstellung digitaler Zertifikate sowie die Anforderungen für in der Schweiz tätige Trust Service Provider (wie DigiCert​​®​​) regelt. ZertES ist eIDAS recht ähnlich, da es drei Kategorien von eSignaturen umfasst: qualifizierte, regulierte und nicht qualifizierte.

Großbritannien (UK)

UK eIDAS ist die Kurzbezeichnung für den Rechtsrahmen, der nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU in Kraft trat. Es besteht eine große Übereinstimmung zwischen eIDAS und UK eIDAS, und in der EU zertifizierte Qualified Trust Service Providers (QTSP) (wie DigiCert​​®​​) werden vom Vereinigten Königreich anerkannt.

Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

Der Federal ESIGN Act und der Uniform Electronic Transactions Act (UETA), die von 49 Bundesstaaten, Washington D.C. und den U.S. Virgin Islands übernommen wurden, regeln die Verwendung digitaler Dokumente und elektronischer Signaturen. Keines der Gesetze definiert jedoch eine abgestufte Struktur für eSignatur-Typen oder Anwendungsfälle für digitale Signaturen.